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Neuigkeiten in Kürze PDF Drucken
                  


Mediation seit 1. Januar 2011

Ein Kernpunkt der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen neuen schweizerischen Zivilprozessordnung ist die Stärkung der aussergerichtlichen Streitbeilegung, einerseits zur Entlastung der Gerichte, andererseits um die Parteien vor Eskalation und Kosten zu schonen. Bevor eine Klage beim Gericht eingereicht werden darf, hat deshalb von Gesetzes wegen grundsätzlich eine gütliche Verhandlungsrunde stattzufinden. Diese Vorrunde kann ein Schlichtungsverfahren bei einer staatlichen Schlichtungsbehörde (Kanton Zug: Friedensrichteramt, Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht, Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht) oder eine Mediationsverfahren bei einer Mediatorin, bzw. bei einem Mediator sein.

Referenzzinssatz

Seit dem 10. September 2008 gilt für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz (Art. 12a VMWG), der bei Mietzinsanpassungen zur Anwendung kommt. Der Referenzzinssatz hat die früher massgebenden kantonalen Zinssätze abgelöst und stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Verändert sich die durchschnittliche Verzinsung der Banken um mehr als 0,25%, wird der Referenzzinsatz entsprechend angepasst. Am 3. Juni 2009 wurde ein Referenzzinssatz von 3,25 % publiziert. Die durchschnittliche Verzinsung hat sich weiter reduziert. Seit dem 2. September 2009 liegt der Referenzzinsatz bei 3,0 %.

US-Staatsangehörigkeit / Doppelbürger

Personen, die neben der US-Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsbürgerschaft haben und beispielsweise im Land dieser anderen Staatsbürgerschaft leben, sind sich oft nicht bewusst, dass sie dennoch in den USA steuerpflichtig sind bzw. zumindest jährlich eine Steuererklärung abzugeben haben. Die Unterlassung kann unliebsame Folgen haben.

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